Für Schäden gelten die Bestimmungen zur Gewährleistung und der Herstellergarantie gem. den AGB.

Trotz eines hohen Qualitätsstandards unserer Produkte, kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ein Artikel einen unvorhersehbaren Defekt oder Mangel aufweist. In diesem Fall lassen wir Sie natürlich nicht im Stich. Wir werden unser Bestmögliches geben, um den Schaden zu beheben. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Senden sie uns bitte eine Schadensmeldung per E-Mail an office@landmaschinen-direkt.at. Bitte geben Sie uns die folgenden Informationen bekannt:

  • Name
  • Bestell- bzw. Rechnungsnummer
  • Datum des Kaufs
  • Bezeichnung der Maschine bzw. des Geräts
  • Informationen zum reklamierten Artikel (am besten inkl. Fotos bzw. Videos vom Schaden).
  • Telefonnummer für etwaigen Rückruf

Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden, um die Details zu besprechen. Je nach Ausmaß des Falls gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen:

Fall 1: Es handelt sich um ein einzelnes defektes Teil, welches leicht getauscht werden kann.

In dieser Situation schicken wir Ihnen oder der Hersteller per Postpaket ein entsprechendes Ersatzteil zu, welches Sie eigenständig auswechseln. Ggf. erhalten Sie einen frankierten Rücksendeschein, mit welchem Sie das defekte Teil an uns oder den Hersteller zurückschicken können.

Natürlich klären wir vorab im Gespräch, ob der Austausch für Sie zu bewerkstelligen ist und geben eine Anleitung wo nötig.

Fall 2: Der Mangel betrifft den Artikel als Ganzes und ist durch einen einfachen Teiletausch nicht zu beheben.

In diesem äußerst seltenen Fall holen wir den Artikel mit der Spedition ab, beseitigen den Mangel in unserer Meisterwerkstatt und schicken den geprüften Artikel bzw. einen neuen Artikel per Spedition wieder an Sie raus.

In dieser Situation müssten Sie den Artikel auf einer Palette verzurren, damit die Spedition diesen transportieren kann. Die Abwicklungszeit beträgt ca. eine Woche.

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir für eventuelle Ausfallkosten nicht aufkommen können.

 

Handelt es sich um einen Garantie- bzw. Gewährleistungsfall, so übernehmen wir bzw. der Hersteller alle anfallenden Kosten. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.