§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für den Vertragsabschluss zwischen Xerra GmbH, 8280 Fürstenfeld, Österreich und ihren Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden AGB in der jeweils gültigen Fassung, welche auf der Website www.landmaschinen-direkt.at abgerufen werden können. Einkaufsbedingungen unserer Kunden oder sonstiger AGB unserer Geschäftspartner sind, soweit sie mit diesen AGB oder unseren sonstigen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Bei den Kunden handelt es sich in der Regel um Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 und § 1 Abs 3 KSchG, aber auch um Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

Die Xerra GmbH behält sich das Recht vor die AGB auch für bestehende Verträge zu ändern, wobei dem Kunden dies rechtzeitig kommuniziert wird um ihm die Möglichkeit zu geben seinen Vertrag noch vor Inkrafttreten der veränderten AGB zu kündigen.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS

Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Vor dem endgültigen Absenden einer Bestellung hat der Kunde noch einmal die Gelegenheit, diese auf etwaige Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Der Auftragnehmer bestätigt dem Kunden den Erhalt eines Angebots durch eine E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots vom Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer kann Angebote dadurch annehmen, dass er den Erwerb des Angebots in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder indem er die bestellten Waren zusendet. Der Kunde ist an seine Anfragen sieben Tage gebunden.

Der Kunde hat im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er Auftragnehmer unverzüglich davon zu informieren.

Ein Vertrag kommt nur dann zustande wenn die angegebene Adresse im jeweils gültigen Liefergebiet von der Xerra GmbH liegt und die Adresse lieferdienstfähig ist. Das aktuelle Liefergebiet kann im Warenkorb auf der Website www.landmaschinen-direkt.at abgefragt werden.

§3 ANGEBOTE

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Angaben, Abbildungen in unseren Katalogen, Produktbeschreibungen und dergleichen sind unverbindlich.

§4 PREISE

Die von uns in Katalogen etc. angegebenen Preise sind unverbindlich (invitatio ad offerendum). Es gelten als Preise die von uns mit der Auftragsbestätigung angegebenen Preise bzw. die bei uns hinterlegten Kassenpreise. Die Preise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Angeboten, die ausschließlich an gewerbliche Kunden gerichtet sind, können die Preise auch ohne Umsatzsteuer angegeben sein, worauf gesondert hingewiesen wird. In den Preisen sind in jedem Falle nicht die Verpackungs-, Fracht- und Be- und Entladekosten sowie Kosten für eine Transportversicherung sowie Zölle und sonstige Abgaben enthalten.

§5 EIGENTUMSVORBEHALT

Alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in dessen Eigentum. Eine Veräußerung der Waren vom Kunden an einen Dritten vor deren vollständiger Bezahlung bedarf vorab einer Zustimmung des Auftragnehmers.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalenderjahr in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden gerichtlich zu hinterlegen.

§6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die vereinbarte Zahlungsbedingung ist die Vorauskasse vor dem Versand der Ware. Die Bezahlung erfolgt im Zuge der Bestellung. Der Kunde kann wahlweise per Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen. Die Xerra GmbH behält sich das Recht vor die Ware erst nach Zahlungseingang zuzustellen. Es gelten jeweils ebenfalls die AGB der „Payment Service Provider“ wie PayPal oder Sofortüberweisung.

§7 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGEL

Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Beim Verkauf von gebrauchten Waren wird die Mangelfrist auf ein Jahr verkürzt. Für unsere gewerblichen Kunden gilt folgendes:

(1) Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei Anlieferung insbesondere auf Mängel zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Transportschäden und fehlende Packstücke sind auch dem Spediteur unverzüglich zu melden. Soweit Mängel auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind diese sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unser Kunde hat in diesem Fall sofort die Be- und Verarbeitung und Verwendung der bestellten Ware einzustellen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar gewesen sind, ausgeschlossen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die gesetzliche Mangelhaftungsfrist von 2 Jahren.

(2) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann unser Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt insbesondere bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind und bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(3) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

(4) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

(5) Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Instandsetzung bzw. Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Mangelhaftungsanspruch wegen eines Fehlers aus.

(7) In Fällen positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

(8) Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§8 HERSTELLERGARANTIEN

Soweit eine Herstellergarantie besteht, hat der Kunde die aus dieser erwachsenden Ansprüche direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. 
Die Haftung der Xerra GmbH aus der Herstellergarantie ist ausgeschlossen. Gewährleistungspflichten der Xerra GmbH werden durch die etwaige Herstellergarantie hingegen nicht eingeschränkt.

§10 RÜCKTRITTS- /WIDERRUFSRECHT

Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für Verbraucher.

Der Kunde kann, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 14 Tagen einen im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Vertrag widerrufen.

Vereinbarung über die Kostentragung: Macht der Kunde vom Rücktrittsrecht Gebrauch, hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT

Als Verbraucher hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief, Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

  • Dienstleistungen, wenn die Xerra GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Jedoch nur wenn Xerra GmbH aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens von Ihnen (§ 10 FAGG) noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen hat und Sie dabei zusätzlich entweder
    • vor Beginn der Dienstleistungserbringung die Kenntnisnahme bestätigt haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren,
      oder
    • Xerra GmbH ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert haben, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen,
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die Xerra GmbH keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
  • die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden sollen (beispielsweise Downloads, e-Books, …), wenn Xerra GmbH noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen hat (sprich die digitalen Inhalte bereit gestellt wurden). Das Rücktrittsrecht entfällt dabei jedoch nur in jenen Fällen, in denen Sie nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet sind, in denen Sie überdies
    • dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt haben,
    • die Kenntnisnahme bestätigt haben, dass Sie durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung Ihr Rücktrittsrecht verlieren, und
    • Xerra GmbH Ihnen eine Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 FAGG zur Verfügung gestellt hat.

Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie Xerra GmbH ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben. Für weitere Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder gelieferte Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, ist das Rücktrittsrecht jedoch nicht ausgeschlossen.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer diesem alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei beim Auftragnehmer eingegangen ist. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Ware zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Ist ein Wertverlust einer Ware darauf zurückzuführen, dass die Ware in einer Art und Weise benutzt wurde, die zur Prüfung der Beschaffenheit nicht notwendig ist, hat der Kunde für diesen Wertverlust einzustehen.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns den Auftragnehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an

Xerra GmbH
Grazer Straße 38
7571 Rudersdorf
Österreich

zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

ENDE DER BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT

§10 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Xerra GmbH sind ausgeschlossen, soweit Xerra GmbH oder ihre Erfüllungs- bzw. Besorgungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Gegenüber Unternehmen haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn.

Unberührt bleibt die Haftung wegen Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt.

 § 11 LEISTUNGSUMFANG UND LIEFERUNG

Durch erfolgreiches Zustandekommen eines Kaufvertrages verpflichtet sich die Xerra GmbH zur Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Käufer elektronisch mitgeteilte Adresse.

Die angebotenen Maschine und Geräte  werden aus Transportgründen verpackt und als BAUSATZ versandt. Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Endmontage, ev. Aufkleber-Anbringung, oder -Korrektor, oder -Nachklebung (Sicherheits- und Bedienungs-Hinweise), sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Maschine verantwortlich. Dazu gehören auch die Füllung von Ölen und die Ölstands-Kontrolle, sowie das „abschmieren“ aller Schmierstellen an der Maschine. Flugroststellen, insbesondere an nicht lackierten Teilen (z.B. Auspuff) sind möglich und stellen keinen Beanstandungsgrund dar, da diese keinen Einfluss auf den vollen Lieferumfang und die volle Funktionsfähigkeit darstellen.

Leistungsangaben auf den Typenschildern entsprechen der EU-Norm und können unterschiedliche Angaben zu den tatsächlichen Motor-Daten ausweisen (Dauerleistung, Nenn-Leistung, MAX-Leistung, …)

Nach rd. 10-20 Betriebsstunden, sind alle Schraubverbindungen an der Maschine zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuziehen. Montage und Sicherheitsbestimmungen sind der mitgelieferten Betriebs- und/oder Montageanleitung zu entnehmen.

Die Zustellung der Ware erfolgt zwischen 08:00 und 22:00 Uhr des jeweiligen Auslieferungstages, wobei sich der Kunde verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Lieferant die Ware an der angegebenen Adresse übergeben kann. Sollte niemand zugegen sein, so wird der Lieferant die Ware so nahe wie möglich an der angegeben Adresse abstellen. Das gesamte Risiko für die Ware, insbesondere jenes des zufälligen Untergangs durch Diebstahl, übergeht an dieser Stelle auf den Kunden.

Bei einem Lieferverzug seitens der Xerra GmbH, wird der Kaufgegenstand so schnell wie möglich nachträglich zugestellt, der Kunde hat aber das Recht ohne Setzung einer Nachfrist und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bekommt der Kunde den Kaufpreis zurückerstattet.

§12 DATENSCHUTZ

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

Der Auftragnehmer macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden aufgrund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

§13 SONSTIGES

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht. Eine derartige nachträgliche Änderung kann keinen Nachteil für den Kunden begründen.

Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz. Wenn der Kunde Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Kunde davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.

Schlichtungsstelle und Online-Streitbeilegung

In Streitfällen, besteht die Möglichkeit, dass wir am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann
teilnehmen: https://ombudsmann.at/

Bei Problemen können Sie über diese Plattform eine Beschwerde einreichen und von einer unabhängigen Streitbeilegungsstelle bearbeiten lassen: https://ec.europa.eu/consumers/odr